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Brandwache & Brandschutz

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Brandwache, Brandsicherheitswache, Brandschutz

ASIS Sicherheit & Brandschutz GmbH bietet die Bereitstellung von qualifizierten Brandwachen, Brandsicherheitswachen und Brandschutzhelfern bundesweit an.

Ein Brand in Ihrem Objekt oder bei Ihrer Veranstaltung verursacht neben immensen Sachschäden durch Flammen und Löschwasser insbesondere große Gefahren für Ihre Mitarbeiter und Besucher. Brandsicherheitswachen (Brandwachen) stellen sicher, dass es durch Beseitigung von Brandlasten zu keinem Brand kommt, bzw. leiten im Brandfall sofort Gegenmaßnahmen ein und unterstützen wenn nötig den Ablauf der Evakuierung.


Die Brandsicherheitswachen sind für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz zuständig:


Die Schutzziele der vorbeugenden Brandschutzes lauten:
 

- Entstehung eines Brandes vorbeugen

- Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen

- Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen

- Wirksame Löscharbeiten ermöglichen

 

Darüber hinaus müssen sie jedoch bei Bedarf auch dazu in der Lage sein, einen in der Entstehung begriffenen Brand zu erkennen, unverzüglich Gegenmaßnahmen einzuleiten und die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr zu koordinieren.

Einsatzbereiche der Brandsicherheitswachen (Brandwachen)

Brandsicherheitswachen werden überall dort eingesetzt, wo eine erhöhte Brandgefahr besteht.
Dazu zählen nicht nur Großveranstaltungen, sondern auch Industrie, Firmen und Baustellen in ganz Deutschland.

Brandwache bei Ausfall der Brandmeldeanlage (BMA)

Brandwache bei Ausfall von Brandmeldeanlagen

Brandwache auf Baustellen & in Industrieanlagen

Brandwache auf Baustellen und Industrieanlagen

Brandwache bei Lagerung von Gefahrstoffen

Brandwache bei Lagerung von Gefahrstoffen

Brandwache bei Ausfall der Sprinkleranlagen

Brandwache bei Ausfall von Sprinkleranlagen

Brandwache bei Veranstaltungen und auf Messen

Brandwache bei Veranstaltungen und Messen

Brand- und Sicherungsposten

Brand- und Sicherungsposten

Brandwache bei Austausch von Rauch- & Brandmeldern

Brandwache bei Austausch der Rauch- und Brandmeldern

Brandwache bei feuergefährlichen Arbeiten

Brandwache bei feuergefährlichen Arbeiten (Heißarbeiten)

Brandschutzhelfer Schulung

Brandschutzhelfer Schulung

Gesetzliche Vorschriften

Die Brandsicherheitswache wird in der Versammlungsstättenverordnung unter bestimmten Voraussetzungen gefordert (siehe § 41 MVStättV):


Bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr; oder

Bei Veranstaltungen auf Großbühnen oder Szenenflächen mit mehr als 200 qm.



„Den Anweisungen der Brandsicherheitswache ist zu folgen. Eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr ist nicht erforderlich, wenn die Brandschutzdienststelle dem Betreiber bestätigt, dass er über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache wahrnehmen „



Im letzten Satz wird deutlich, dass der Gesetzgeber grundsätzlich davon ausgeht, dass die örtliche Feuerwehr die Brandsicherheitswache stellt. Doch auch der Einsatz von privaten Dienstleistern ist möglich. Darüber, wie groß die „ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte“ jeweils aussieht, entscheidet nach wie vor die örtliche Brandschutzbehörde. Für die tatsächliche Durchführung der Brandsicherheitswache können Veranstalter jedoch Unternehmen beauftragen.

Aufgaben der Brandsicherheitswachen (Brandwachen)

Zu Aufgaben der Brandwachen in Frankfurt gehören unter anderem:

  Regelmäßige Kontrollgänge durch das ganze Gebäude – dabei wird drauf geachtet, dass:

  • die Verkehrswege und Aufstellflächen für Lösch- und Rettungsfahrzeuge freigehalten und passierbar sind
  • die Rettungswege, insbesondere die Notausgänge, in der gesamten Breite frei nutzbar, nicht verschlossen und beleuchtet sind
  • die Sicherheitsbeleuchtungen in Dauerschaltung in Betrieb sind
  • die Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, sofern sie nicht rauchmeldergesteuert sind, geschlossen sind
  • die Kleinlöschgeräte (Wandhydranten) gut sicher, ausreichend gekennzeichnet, leicht zugänglich und betriebsbereit sind
  • die Sicherheitseinrichtungen (Schutzvorhang, Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Alarmierungseinrichtungen) betriebsbereit sind.

  Schriftliche Protokollierung der festgestellten Mängel und unverzügliche Meldung an den Betreiber

  Frühzeitige Erkennung einer Brandgefahr beziehungsweise eines Brandes

  Frühzeitige Erkennung sonstiger Gefahren

  Unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der Menschen und Tiere durch Hinweis an den Betreiber

  Einleitung von Gegenmaßnahmen zur unmittelbaren Bekämpfung der Gefahr

✓  Unverzügliche, qualifizierte Alarmierung weiterer Einsatzkräfte und deren Einweisung an der Einsatzstelle

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